Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer im Besitz einer nach § 14 UStG ausgestellten Rechnung ist. Das bedeutet, dass eine Rechnung nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und ggf. darüber hinaus die zusätzlichen Angaben nach § 14a UStG enthält.
- Angaben zum leistenden Unternehmer
- Angaben zum Leistungsempfänger
- Steuernummer oder USt-ID des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Liefer-/Leistungsdatum
- Menge und Art der Lieferung/Leistung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Höhe des Entgelts
- Steuersatz, Steuerbetrag, Hinweis auf eine ev. Steuerbefreiung
- Hinweis auf Aufbewahrungspflicht bei Werklieferung oder Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
- Zusätzliche Angaben sind erforderlich bei Rechnungserteilung im Reverse-Charge-Verfahren und im Moss-Verfahren.