Pflicht­an­ga­ben auf einer Rechnung

Vor­aus­set­zung für den Vor­steu­er­ab­zug ist, dass der Unter­neh­mer im Besitz einer nach § 14 UStG aus­ge­stell­ten Rech­nung ist. Das bedeu­tet, dass eine Rech­nung nur dann zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt, wenn sie alle Pflicht­an­ga­ben nach § 14 Abs. 4 UStG und ggf. dar­über hin­aus die zusätz­li­chen Anga­ben nach § 14a UStG enthält.

  • Anga­ben zum leis­ten­den Unternehmer
  • Anga­ben zum Leistungsempfänger
  • Steu­er­num­mer oder USt-ID des leis­ten­den Unternehmers
  • Aus­stel­lungs­da­tum der Rechnung
  • Lie­fer-/Leis­tungs­da­tum
  • Men­ge und Art der Lieferung/Leistung
  • Fort­lau­fen­de Rechnungsnummer
  • Höhe des Entgelts
  • Steu­er­satz, Steu­er­be­trag, Hin­weis auf eine ev. Steuerbefreiung
  • Hin­weis auf Auf­be­wah­rungs­pflicht bei Werk­lie­fe­rung oder Leis­tung im Zusam­men­hang mit einem Grundstück
  • Zusätz­li­che Anga­ben sind erfor­der­lich bei Rech­nungs­er­tei­lung im Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren und im Moss-Verfahren.

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