Pflicht­an­ga­ben in Geschäfts­brie­fen einer GmbH

Geschäfts­brie­fe einer GmbH sind alle schrift­li­chen Mit­tei­lun­gen, die an Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Dienst­leis­ter gerich­tet sind. Dazu gehö­ren auch Faxe und E‑Mails. Nicht dazu gehö­ren Post­wurf­sen­dun­gen an unbe­stimm­te Absen­der oder Anzei­gen, sowie E‑Mails an Verteilerlisten.

Wird gegen die Infor­ma­ti­ons­pflicht ein­zel­ner oder sämt­li­cher Pflicht­an­ga­ben nach § 37a Han­dels­ge­setz­buch ver­sto­ßen kann das Regis­ter­ge­richt Zwangs­gel­der von bis zu 5.000 EUR ver­hän­gen. Geschlos­se­ne Ver­trä­ge sind anfecht­bar und Scha­den­er­satz­an­sprü­che kön­nen gel­tend gemacht werden.

Die fol­gen­den Anga­ben zäh­len zu den Pflicht­an­ga­ben in Geschäfts­brie­fen einer GmbH:

  • Der voll­stän­di­ge Fir­men­na­me, so wie er im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen ist
  • Die Rechts­form „GmbH“
  • Der Sitz des Unter­neh­mens. Bei meh­re­ren Nie­der­las­sun­gen, der Hauptsitz
  • Die Regis­ter­num­mer „ HRB….“ des Unternehmens
  • Das Regis­ter­ge­richt des Unternehmens
  • Vor- und Nach­na­me aller Geschäftsführer

Alle Anga­ben müs­sen deut­lich les­bar sein. Bei Emails bie­tet es sich an, die Anga­ben in die Signa­tur aufzunehmen.

Nicht zu den Pflicht­an­ga­ben zäh­len die genaue Anschrift, die Steu­er­num­mer, die Bank­ver­bin­dung oder die Tele­fon­num­mer. Bit­te beach­ten Sie, dass die­se Anga­ben in Rech­nun­gen ent­hal­ten sein müs­sen. Genaue­res erfah­ren Sie in unse­rem Bei­trag zu Pflicht­an­ga­ben auf Rechnungen.

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