Geschäftsbriefe einer GmbH sind alle schriftlichen Mitteilungen, die an Kunden, Lieferanten oder Dienstleister gerichtet sind. Dazu gehören auch Faxe und E‑Mails. Nicht dazu gehören Postwurfsendungen an unbestimmte Absender oder Anzeigen, sowie E‑Mails an Verteilerlisten.
Wird gegen die Informationspflicht einzelner oder sämtlicher Pflichtangaben nach § 37a Handelsgesetzbuch verstoßen kann das Registergericht Zwangsgelder von bis zu 5.000 EUR verhängen. Geschlossene Verträge sind anfechtbar und Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden.
Die folgenden Angaben zählen zu den Pflichtangaben in Geschäftsbriefen einer GmbH:
- Der vollständige Firmenname, so wie er im Handelsregister eingetragen ist
- Die Rechtsform „GmbH“
- Der Sitz des Unternehmens. Bei mehreren Niederlassungen, der Hauptsitz
- Die Registernummer „ HRB….“ des Unternehmens
- Das Registergericht des Unternehmens
- Vor- und Nachname aller Geschäftsführer
Alle Angaben müssen deutlich lesbar sein. Bei Emails bietet es sich an, die Angaben in die Signatur aufzunehmen.
Nicht zu den Pflichtangaben zählen die genaue Anschrift, die Steuernummer, die Bankverbindung oder die Telefonnummer. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben in Rechnungen enthalten sein müssen. Genaueres erfahren Sie in unserem Beitrag zu Pflichtangaben auf Rechnungen.
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